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Hinweis: Die neue Version von Pflege Patienten wird derzeit vorbereitet. Die beschriebenen Abläufe zeigen, wie sie vorgesehen ist. Ihr Teilnahmeinteresse können Sie schon heute mitteilen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Entwurf – noch nicht freigegeben. Dieser Text ist eine Arbeitsfassung für die neue Version von Pflege Patienten und wird vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft.

Fassung: Entwurf vom 30.09.2026 · Geltungsbereich: Organisationen als Einsteller (Verantwortliche) – PHP Schmiede KG als Auftragsverarbeiter

1. Gegenstand

Die PHP Schmiede KG (Auftragsverarbeiter) verarbeitet für die einstellende Organisation (Verantwortlicher) personenbezogene Daten zur Vermittlung von Pflegeversorgung über die Plattform Pflege Patienten. Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten nach Art. 28 DSGVO.

2. Art, Zweck und Umfang

Verarbeitet werden die Angaben eines Versorgungsbedarfs, damit berechtigte Einrichtungen im Einzugsgebiet informiert werden, Interesse melden und eine Übernahme abgestimmt werden kann.

3. Art der Daten

4. Betroffene Personen

Zu versorgende Personen und deren Vertretungen sowie Beschäftigte des Verantwortlichen.

5. Weisungen und Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6. Sicherheit

Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die Beschreibung der Maßnahmen wird als Anlage vor der Veröffentlichung aus dem tatsächlichen Betrieb erstellt.

7. Unterauftragsverarbeiter

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter wird vor der Veröffentlichung als Anlage ergänzt. Über Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter vorab; der Verantwortliche kann widersprechen.

8. Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss eines Falls bzw. nach Ende der Zusammenarbeit werden die Daten nach den vereinbarten Höchstfristen gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter die Daten vorher in einem gängigen Format bereit.

10. Kontrollen

Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen; der Auftragsverarbeiter stellt die erforderlichen Informationen bereit.

Stand

Entwurf vom 30.09.2026. Diese Fassung ist noch nicht freigegeben.