Hinweis: Die neue Version von Pflege Patienten wird derzeit vorbereitet. Die beschriebenen Abläufe zeigen, wie sie vorgesehen ist. Ihr Teilnahmeinteresse können Sie schon heute mitteilen.
Nutzungsbedingungen
Fassung: Entwurf vom 30.09.2026 · Geltungsbereich: Vermittlungsplattform Pflege Patienten (neue Version)
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform Pflege Patienten der PHP Schmiede KG, Hagenstr. 18, 48429 Rheine (nachfolgend „Anbieter“). Sie gelten für Einsteller, die einen Versorgungsbedarf einstellen, und für Einrichtungen, die Versorgung übernehmen.
§ 2 Leistungen der Plattform
(1) Einsteller können einen Versorgungsbedarf einstellen. Die Plattform informiert alle registrierten und nach den Teilnahmeregeln berechtigten Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den Ort des Bedarfs umfasst (Rundruf). Eine Auswahl der benachrichtigten Einrichtungen durch den Anbieter oder den Einsteller findet nicht statt.
(2) Einrichtungen können Interesse an der gesamten Versorgung oder an einzelnen Leistungen melden. Eine Übernahme kommt erst zustande, wenn Einsteller und Einrichtung sie bestätigt haben. Der Vertrag über die Pflegeleistung wird ausschließlich zwischen der Einrichtung und der versorgten Person geschlossen.
(3) Der Anbieter schuldet keine erfolgreiche Vermittlung und keine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Rückmeldungen.
§ 3 Registrierung und Zugang
Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ein Standort kann Bedarfe einstellen und – mit Standortabo – Versorgung übernehmen.
§ 4 Pflichten der Einsteller
(1) Einsteller stellen nur Angaben ein, die für die Vermittlung erforderlich sind, und verwenden dafür die vorgesehenen Felder.
(2) Organisationen holen vor dem Einstellen die Einwilligung der betroffenen Person in die Vermittlung ein und bestätigen dies im Portal. Für die Falldaten schließen sie mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 5 Pflichten der Einrichtungen
(1) Einrichtungen melden Interesse nur für Leistungen, die sie tatsächlich erbringen können, und nutzen Falldaten ausschließlich zur Prüfung und Abstimmung der Versorgung.
(2) Einrichtungen sind damit einverstanden, dass die einstellende Stelle zum Nachweis ihres Entlassmanagements (§ 39e SGB V) sieht, welche Einrichtungen zu einem Fall benachrichtigt wurden, mit Datum und Ergebnis der Rückmeldung. Anderen Einrichtungen wird dies nicht angezeigt.
(3) Eine bevorzugte Benachrichtigung oder Platzierung gegen Entgelt gibt es nicht.
§ 6 Entgelt
(1) Das Einstellen von Versorgungsbedarfen ist kostenlos.
(2) Für die Übernahme von Versorgung ist ein Standortabo erforderlich. Es kostet 50,00 € zzgl. 19 % MwSt. (59,50 € brutto) pro Standort und Monat, wird monatlich abgerechnet, hat keine Mindestlaufzeit und ist zum Ende des laufenden Monats kündbar. Das Standortabo beginnt mit der ersten Interessensmeldung des jeweiligen Standorts, die erst nach ausdrücklicher Bestätigung von Preis und Vertragsbedingungen abgegeben werden kann; Registrierung und Freischaltung sind kostenlos. Weitere Standorte derselben Organisation bleiben unberührt.
(3) Ohne diese Bestätigung wird kein Interesse gemeldet und kein Abo abgeschlossen. Nach Ende eines Abos bleiben laufende Abstimmungen bearbeitbar; neue Interessensmeldungen erfordern ein neues Abo.
§ 7 Haftung
Die Regelung zur Haftung wird vor der Veröffentlichung festgelegt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand
Entwurf vom 30.09.2026. Diese Fassung ist noch nicht freigegeben und ersetzt nach Freigabe die bisherigen AGB und Nutzungsbedingungen.