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Hinweis: Die neue Version von Pflege Patienten wird derzeit vorbereitet. Die beschriebenen Abläufe zeigen, wie sie vorgesehen ist. Ihr Teilnahmeinteresse können Sie schon heute mitteilen.

Ablauf der neuen Version

Ein Bedarf. Ein regionaler Rundruf. Klare Rückmeldungen.

Sie melden den Versorgungsbedarf einmal. Die registrierten Pflegedienste und Einrichtungen im Einzugsgebiet werden benachrichtigt. Wer Kapazität und ein passendes Angebot hat, meldet Interesse. Anschließend stimmen beide Seiten die Versorgung ab.

Einzugsgebiet: 5–50 km um den Standort

Was wird eingestellt?

Eingestellt wird der Versorgungsbedarf: Versorgungsform, Ort, benötigte Leistungen mit Zeiten und der gewünschte Beginn. Das geschieht im geschützten Bereich der Plattform, nicht auf dieser Website. Name und Anschrift der betroffenen Person werden nicht erfasst.

Einrichtungen im Einzugsgebiet sehen die Angaben für die Vermittlung: Fallnummer, Versorgungsform, Postleitzahl und Ort, Beginn und geplante Entlassung, Pflegegrad, Altersgruppe, Geschlecht (falls angegeben), die benötigten Leistungen mit Zeiten und Hinweisen, Zusatzangaben wie Mobilität, eine kurze Beschreibung und die einstellende Organisation. Für die Kurzbeschreibung und die Hinweise gilt: keine Namen, keine Anschrift, keine Diagnosen.

Wer wird informiert?

Informiert werden alle registrierten Pflegedienste und Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den Ort des Bedarfs umfasst und die nach den geltenden Teilnahmeregeln berechtigt sind. Jeder Standort legt sein Einzugsgebiet selbst fest – als Umkreis von 5 bis 50 Kilometern um die Postleitzahl des Standorts.

Es gibt keine händische Kurzliste und keine Vorauswahl durch die Plattform. Persönliche Suchfilter einer Einrichtung ändern nichts daran, wer benachrichtigt wird.

Was bedeutet eine Rückmeldung?

Eine Einrichtung kann Interesse melden, eine Rückfrage stellen oder absagen. Keine Antwort ist keine Absage – es liegt dann schlicht noch keine Rückmeldung vor.

Wichtig: Interesse ist noch keine Übernahme. Es ist der Beginn der Abstimmung.

Wie werden Leistungen vereinbart?

Auch einzelne Leistungsbereiche können vermittelt werden. Wer den Bedarf eingestellt hat, wählt – gemeinsam mit der betroffenen Person – einen Anbieter aus. Eine Übernahme gilt erst als vereinbart, wenn beide Seiten sie bestätigt haben.

Was bleibt offen?

Leistungen, für die noch keine Übernahme vereinbart ist, bleiben sichtbar offen. Pflege Patienten ermöglicht Anfragen und Rückmeldungen, garantiert aber keine Versorgung.

Welche Daten sind sichtbar?

Vor jeder Auswahl sehen die Einrichtungen im Einzugsgebiet nur die Angaben für die Vermittlung – ohne Namen und Anschrift. Ansprechpartner und Kontaktdaten erhält erst der Pflegedienst oder die Einrichtung, die ausgewählt wurde. Die Angebote anderer Einrichtungen sieht keine Einrichtung. Wie die Daten fließen, erklären wir auf der Seite Datenschutz und Sicherheit.

Weiterlesen: Datenschutz und Sicherheit

Ein Beispiel von Anfang bis Ende

Erfundenes Beispiel
  1. Bedarf eingestellt: Grundpflege und Behandlungspflege, ambulant, Beginn in 10 Tagen.
  2. Benachrichtigung: Alle registrierten Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den Ort umfasst, erhalten einen Hinweis.
  3. Rückmeldungen: Einrichtung A meldet Interesse an der Grundpflege, Einrichtung B an der Behandlungspflege, Einrichtung C sagt ab.
  4. Abstimmung: Die einstellende Stelle wählt gemeinsam mit der betroffenen Person Einrichtung A für die Grundpflege.
  5. Ergebnis: Grundpflege ist von beiden Seiten bestätigt. Die Behandlungspflege ist noch offen und bleibt sichtbar.
Keine echten Daten. Der Ablauf zeigt, wie die neue Version vorgesehen ist.