Pflegegrad verstehen und unverbindlich selbst einschätzen
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Frage kommen. Hier lesen Sie, wie er ermittelt wird. Der Rechner im Portal führt Sie danach durch die sechs Bereiche.
Das Ergebnis ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten durch Medicproof.
Was ist der Pflegegrad?
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer wegen gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Hilfe durch andere braucht – auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Wie stark die Selbständigkeit beeinträchtigt ist, beschreiben fünf Pflegegrade: von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen in Frage kommen.
Die sechs Module der Begutachtung
Die Begutachtung prüft sechs Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einem festen Anteil in die Gesamtpunkte ein.
| Modul | Was zum Beispiel betrachtet wird | Anteil an den Gesamtpunkten |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 Prozent |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen im Alltag, Beteiligung an einem Gespräch | 15 Prozent, zusammen mit Modul 3 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr pflegerischer Maßnahmen | 15 Prozent, zusammen mit Modul 2 |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken, Benutzen der Toilette | 40 Prozent |
| 5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche | 20 Prozent |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf gestalten, Ruhen und Schlafen, Kontakte pflegen | 15 Prozent |
Für die Module 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden gewichteten Werte.
Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen die Gesamtpunkte, höchstens 100.
Von den Gesamtpunkten zum Pflegegrad
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Unter 12,5 Gesamtpunkten liegt kein Pflegegrad vor.
Bei einer besonderen Bedarfskonstellation kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Gesamtpunkten vorliegen.
Vom Antrag zum Bescheid
Antrag bei der Pflegekasse
Den Antrag stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antrag – stellen Sie ihn deshalb früh.
Begutachtung
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Bei Privatversicherten begutachtet Medicproof.
Bescheid
Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht im Bescheid.
Welche Leistungen am Pflegegrad hängen
Je nach Pflegegrad kommen unter anderem die Pflegesachleistung eines Pflegedienstes, Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und die Pflege im Pflegeheim in Frage (§§ 36 ff. SGB XI). Bei Pflegegrad 1 sind die Leistungen eingeschränkt.
Die Beträge richten sich nach dem Pflegegrad und werden gesetzlich angepasst; wir nennen sie hier bewusst nicht. Gesetzliche Grundlagen, Stand Oktober 2026; Werte können sich ändern – aktuelle Angaben bei Ihrer Pflegekasse.
Wichtig zur Selbsteinschätzung
Fachliche Grundlagen und Stand
Quellen und Stand anzeigen
Redaktion Pflege Patienten. Module, Gewichtung und Punktbereiche folgen § 15 SGB XI mit den Anlagen 1 und 2; Leistungsbeträge nennen wir bewusst nicht.
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit abgerufen am 31.10.2026
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument abgerufen am 31.10.2026
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module abgerufen am 31.10.2026
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI – Bewertungssystematik abgerufen am 31.10.2026
- § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung abgerufen am 31.10.2026
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen abgerufen am 31.10.2026
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (Leistungen §§ 36 ff.) abgerufen am 31.10.2026
- Medicproof – Begutachtung für Privatversicherte Startseite
Redaktioneller Stand: 31.10.2026
Pflegegrad unverbindlich einschätzen
Der Rechner führt Sie durch die sechs Bereiche und zeigt am Ende eine Einschätzung. Von dort können Sie direkt eine Pflegeanfrage starten.