Pflegeanfragen für Hauswirtschaft und Alltagshilfe erhalten
Sie unterstützen Menschen im Haushalt oder im Alltag – als Angebot nach § 45a SGB XI? Zeigen Sie, welche Hilfe Ihr Angebot abdeckt, und prüfen Sie passende Anfragen aus Ihrem Gebiet.
Ihr Anerkennungsstatus wird im vorgesehenen Verfahren geprüft. Wie viele Anfragen in Ihrer Region eingehen, können wir nicht zusagen.
Welche Anfragen Sie erreichen können
Anfragen können zum Beispiel diese Leistungsbereiche betreffen:
Es muss nicht immer um eine komplette Pflegeversorgung gehen: Offene Hauswirtschaft oder Betreuung kann gesondert angefragt werden.
Welche Unterstützung bietet Ihr Dienst an?
Als Alltags- und Haushaltshilfe bieten Sie im Portal die Leistungsbereiche Hauswirtschaft und Betreuung an. Wählen Sie im Beispiel, was Ihr Angebot umfasst.
Interaktive Produktvorschau, keine echte Anfrage
Ihr Angebot im Beispiel
- Anbieterart
- Alltags- und Haushaltshilfe (§ 45a)
- Gebiet
- Beispielort und Umgebung
- Hauswirtschaft zum Beispiel Einkaufen und Wohnung in Ordnung halten
- Betreuung zum Beispiel Begleitung im Alltag
Im Portal hinterlegen Sie, welche Leistungen Sie tatsächlich anbieten und in welchem Gebiet Sie tätig sind. Grund- und Behandlungspflege gehören nicht zu diesem Zugang. Es werden keine Daten gespeichert.
Diese Vorschau sendet nichts und startet weder eine Registrierung noch ein Abo.
Anerkennung, Leistungen und Region
Nach der Prüfung Ihres Nachweises trägt Ihr Eintrag den Hinweis „§ 45a-Anerkennung geprüft“.
Die Abrechnungsmöglichkeit richtet sich nach Anerkennung, Bundesland und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
So funktioniert es
Registrieren und festlegen
Ihr Angebot kostenlos im Portal registrieren, ohne Institutionskennzeichen. Einzugsgebiet und Leistungen legen Sie selbst fest.
Anerkennung nachweisen
Ihre Anerkennung weisen Sie nach; wir prüfen den Nachweis.
Anfragen ansehen
Sie entscheiden selbst, ob Sie Interesse melden. Es gibt keine Annahmepflicht.
Was kostet das?
Das Standortabo kostet 99,00 € zzgl. MwSt. pro Standort und Monat.
Vor Ihrer ersten Interessensmeldung bestätigen Sie Preis und Vertragsbedingungen ausdrücklich; Sie schließen das Abo mit der ersten bestätigten Interessensmeldung Ihres Standorts ab. Kündbar zum Ende des laufenden Vertragsmonats.
Registrierung und Verzeichniseintrag sind kostenlos, ebenso das Ansehen passender Anfragen.
Weiterlesen: Preis und Zahlungsbeginn ansehen
Fragen von Alltagshilfe-Anbietern
Brauche ich ein Institutionskennzeichen (IK)?
Nein. Für den Zugang als Alltags- und Haushaltshilfe nach § 45a SGB XI ist kein IK erforderlich. Verwenden Sie dafür die besondere Registrierung; Ihre Anerkennung weisen Sie nach, und wir prüfen den Nachweis.
Sind alle Leistungen automatisch über die Pflegekasse abrechenbar?
Nein. Das hängt unter anderem von Ihrer Anerkennung, dem Bundesland und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Pflege Patienten erteilt keine Abrechnungszusage.
Ist die Teilnahme nur für eine künftige Gesetzesänderung gedacht?
Nein. Diese Seite beschreibt den heutigen Zugang. Informationen zu Gesetzesvorhaben stehen mit erkennbarem Stand im Wissensbereich.
Ergänzender Hinweis: Gesetzentwurf PNOG (Stand 22.10.2026)
Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll ein Sozialraumbudget ab 2027 nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzbar sein. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; der Entwurf kann sich ändern. Ob und wie sich das auf die Nachfrage auswirkt, ist offen.
Weiterlesen: Ratgeber: Sozialraumbudget 2027 · Aktuelles: Stand des Gesetzentwurfs
Angebot registrieren
Registrierung und Verzeichniseintrag sind kostenlos. Einzugsgebiet und Leistungen bestimmen Sie selbst.