Ratgeber
Pflegedienst auswählen.
Kurz gesagt: Ein ambulanter Pflegedienst versorgt zu Hause. Klären Sie vor der Suche, welche Hilfe gebraucht wird, wo und zu welchen Zeiten. Fragen Sie dann jeden Dienst konkret, ob er zum gewünschten Beginn tatsächlich Kapazität hat.
Welche Leistungen ein Pflegedienst erbringt
Pflege nach dem SGB XI: körperbezogene Pflege wie Waschen und Anziehen, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt. Mit Pflegegrad 2 bis 5 kann die Pflegekasse solche Pflegesachleistungen übernehmen (§ 36 SGB XI).
Häusliche Krankenpflege nach dem SGB V: ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel (§ 37 SGB V). Die Verordnung stellt in der Regel Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus; im Entlassmanagement kann auch das Krankenhaus für bis zu sieben Tage verordnen.
Welche Leistungen die Kassen in welcher Höhe übernehmen, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.
Weiterlesen: Pflegedienst-Anfrage starten
Checkliste: Was Sie vorher klären
Fragen an den Pflegedienst
Viele Dienste haben ein festes Einsatzgebiet und volle Touren. Ein Verzeichniseintrag sagt nichts darüber, ob gerade Kapazität frei ist. Fragen Sie deshalb konkret nach Beginn und Zeiten.
So gehen Sie vor
1. Bedarf aufschreiben
Notieren Sie, welche Hilfe wann gebraucht wird. Das erleichtert jedes Gespräch.
2. Dienste in der Region finden
Fragen Sie Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder Ihre Hausarztpraxis nach Diensten in Ihrer Nähe.
3. Mehrere Dienste anfragen
Stellen Sie allen dieselben Fragen. So können Sie die Antworten vergleichen.
4. Vertrag und Start
Lesen Sie den Pflegevertrag in Ruhe und vereinbaren Sie den ersten Einsatz.
Anfrage über Pflege Patienten
Eine Möglichkeit unter mehreren: Auf Pflege Patienten beschreiben Sie den Bedarf einmal. Registrierte Pflegedienste, deren Einsatzgebiet Ihren Ort umfasst, werden informiert und melden Interesse – für die ganze Versorgung oder einzelne Leistungen. Eine Zusage kann die Plattform nicht versprechen.
Was dieser Ratgeber nicht klärt
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch Ihre Pflegekasse, Ihre Krankenkasse, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Ob ein Pflegevertrag für Sie passt, prüfen Sie selbst; bei Fragen zu Verträgen helfen auch Verbraucherzentralen.
Weiterlesen: Pflege für sich oder Angehörige finden · Hilfe und häufige Fragen
Fachliche Grundlagen und Stand
Quellen und Stand anzeigen
Redaktion Pflege Patienten · Veröffentlicht am 11.10.2026.
Leistungsbeträge nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern. Aktuelle Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- Bundesministerium für Gesundheit Weitere Informationen
- Verbraucherzentrale Weitere Informationen
Redaktioneller Stand: 11.10.2026. Die verlinkten Quellen wurden redaktionell geprüft.
Pflegedienst suchen
Wie Privatpersonen und Angehörige einen Pflegedienst über Pflege Patienten anfragen, zeigt die Seite „Pflegedienst finden“.