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Konto anlegen

Wählen Sie Ihren Zugang. Die Registrierung ist kostenlos.

Für Privatpersonen und Angehörige

Für sich oder einen Angehörigen. Danach bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und ergänzen Postleitzahl, Ort und Telefonnummer. Danach können Sie sofort Ihren Versorgungsbedarf oder den Ihres Angehörigen einstellen – ohne Wartezeit.

Für Organisationen

Für Pflegedienste, Einrichtungen, Arztpraxen und Beratungsstellen. Nach der E-Mail-Bestätigung legen Sie Organisation und ersten Standort an. Wir prüfen zuerst die Organisation und geben dann den Standort frei.

Ein Standort kann beides

Mit einem Konto übernehmen Pflegedienste und Einrichtungen passende Anfragen – und stellen eigene Versorgungsbedarfe kostenlos ein, wenn sie eine Versorgung nicht mehr oder nur teilweise leisten können.

Versorgung weitervermitteln

Angaben für Organisationen

Jeder Standort wählt, ob er Versorgung sucht, anbietet oder beides. Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und andere Anbieter, die Versorgung übernehmen, geben dafür das Institutionskennzeichen (IK) ihrer Organisation an und füllen vor der Freigabe das Leistungsprofil aus: mindestens eine Versorgungsform und einen Leistungsbereich.

Anbieter von Alltagshilfe nach § 45a SGB XI brauchen kein IK; sie weisen ihre Anerkennung nach, und wir prüfen den Nachweis. Arztpraxen und Beratungsstellen haben kein IK; sie stellen Bedarf ein, ihre Angaben prüfen wir von Hand.

Krankenhäuser und ihre Sozialdienste werden gesondert freigeschaltet; einen sofort nutzbaren Zugang zur Selbstregistrierung sagen wir derzeit nicht zu. Den aktuellen Stand für Ihr Haus klären wir in einer Vorstellung.

Preise und Standortabo Vorstellung anfragen

Prüfung und Status im Anbieterverzeichnis

Nach der Registrierung prüfen wir zuerst die Organisation – anhand des IK oder von Hand – und geben dann den Standort frei.

Im Anbieterverzeichnis zeigt jeder Eintrag seinen Stand: „Recherchierter Eintrag“ (aus öffentlichen Quellen, von der Einrichtung noch nicht bestätigt), „Von der Einrichtung bestätigt“ oder „Nimmt an Pflege Patienten teil“. Der Hinweis „§ 45a-Anerkennung geprüft“ erscheint nur, wenn wir die Anerkennung anhand einer Quelle bestätigt haben. Ein Eintrag belegt keine freien Kapazitäten.

Für Privatpersonen

Ein Klarname ist nicht nötig – ein Vorname genügt, zum Beispiel „Familie M.“. Straße und Hausnummer brauchen wir nicht. Unbestätigte Registrierungen löscht das Portal nach einer Frist.

Team und sichere Anmeldung

Jede Person arbeitet mit einem eigenen Konto; die Verwaltung Ihrer Organisation lädt weitere Personen ein und vergibt die Rolle. Ein zweiter Faktor schützt die Anmeldung – für Krankenhäuser ist er Pflicht, Organisationen können ihn für ihr Team verlangen.

Hilfe und häufige Fragen Frage stellen