Datenschutz
Datenschutzanfragen (Auskunft, Löschung, Widerruf)
Auskunft, Löschung, Widerruf einer Einwilligung und das eigene Konto.
Sie möchten wissen, welche Daten zu Ihnen gespeichert sind, möchten Daten löschen lassen oder eine Einwilligung widerrufen? Hier steht, wie Sie das beim Betreiber beantragen und was Sie im Portal selbst erledigen.
Wofür das gut ist
Sie üben Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung aus – Auskunft, Löschung und Widerruf – und wissen, an wen Sie sich mit welchem Anliegen wenden.
Voraussetzungen und Rechte
- Für eine Anfrage beim Betreiber brauchen Sie nur eine E-Mail-Adresse; ein Konto ist nicht nötig.
- Haben Sie ein Portal-Konto, nennen Sie dessen E-Mail-Adresse, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können.
- Eine Selbstauskunft im Portal gibt es nicht: Auskunft nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie auf Anfrage vom Betreiber, innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Schritt für Schritt: Anfrage stellen
- Schreiben Sie eine E-Mail an datenschutz@pflege-patienten.com.
- Nennen Sie, was Sie möchten: Auskunft, Löschung oder Widerruf einer Einwilligung.
- Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Portal-Kontos an.
- Warten Sie auf die Antwort des Betreibers.
Was Sie im Portal selbst erledigen
- Eigenes Konto löschen: „Konto löschen“ im Benutzermenü.
- Einwilligung zu einem eingestellten Fall widerrufen: Melden Sie das direkt am Fall: „Fall abschließen“ → „Einwilligung widerrufen / Widerruf melden“. Die Vermittlung stoppt dann sofort.
- Daten einer Einrichtung: Der Datenexport unter „Einstellungen“ → „Datenexport“ steht nur der Verwaltung einer Einrichtung zur Verfügung und enthält die Daten der Einrichtung – er ersetzt keine persönliche Auskunft.
- Verträge und Datenschutzhinweise: unter „Einstellungen“ → „Rechtliches“.
Was passiert danach?
Der Betreiber beantwortet Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlichen Fristen. Hat eine Einrichtung den Fall eingestellt, ist sie für diese Falldaten verantwortlich; richten Sie Fragen dazu bitte zunächst an sie. Erreichen solche Anliegen uns, leiten wir sie weiter.
Typische Szenarien
- Angehörige möchte wissen, was gespeichert ist: Sie schreibt an die Adresse oben; Fragen zu einem Fall, den ein Krankenhaus eingestellt hat, richtet sie zuerst an das Krankenhaus.
- Patient widerruft die Einwilligung: Die einstellende Stelle meldet den Widerruf am Fall; die Vermittlung stoppt sofort.
Grenzen und häufige Probleme
- Welche Daten nach einer Löschung aus gesetzlichen Gründen noch aufbewahrt werden, steht unter Wie lange speichern wir was?.
- Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden, können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.